leistungen

  • 1. Grundlagenermittlung
  • 2. Vorplanung
  • 3. Entwurfsplanung
  • 4. Genehmigungsplanung
  • 5. Werkplanung
  • 6. Vorbereitung der Vergabe
  • 7. Mitwirkung bei der Vergabe
  • 8. Objektüberwachung
  • 9. Objektbetreuung und Dokumentation

 

Bezüglich des Honorars gelten klare gesetzliche Regelungen. Als Grundlage fungiert hier die "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (kurz HOAI).

Für Fragen hierzu stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.